Was Erschließung bedeutet
Ein Grundstück gilt als erschlossen, wenn es an das öffentliche Straßen-, Strom-, Wasser- und Abwassernetz angebunden ist. Bei Baugrundstücken in Neubaugebieten ist das meist der Fall; bei Restflächen, Außenbereichslagen oder Freizeitgrundstücken oft nicht.
Unterschieden wird zwischen der öffentlichen Erschließung bis zur Grundstücksgrenze und der privaten Hauserschließung von der Grenze bis ins Gebäude – letztere zahlen Sie immer selbst.
Die typischen Anschlüsse im Überblick
Zu einer vollständigen Hauserschließung gehören in der Regel diese Anschlüsse:
- Strom: Hausanschluss über den örtlichen Netzbetreiber, bei Wärmepumpe ausreichend dimensioniert
- Trinkwasser: Anschluss an die öffentliche Versorgung über den Wasserzweckverband
- Abwasser: Kanalanschluss; wo keiner liegt, entscheidet die Untere Wasserbehörde über Kleinkläranlage oder Sammelgrube
- Telekommunikation: Glasfaser- oder Kupferanschluss, alternativ Mobilfunklösungen
- Regenwasser: Versickerung oder Anschluss je nach örtlicher Satzung

Ablauf und Zeitplanung
Anschlussanträge stellen Sie bei Netzbetreibern und Zweckverbänden – idealerweise parallel zum Bauantrag, denn Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten sind keine Seltenheit. Die Hausanschlüsse sollten liegen, bevor das Modul gesetzt wird; so vermeiden Sie doppelte Erdarbeiten.
Die Kosten hängen stark von Leitungslängen und örtlichen Gegebenheiten ab und lassen sich nur im Einzelfall beziffern. Bei unerschlossenen Grundstücken können sie einen erheblichen Teil des Gesamtbudgets ausmachen – kalkulieren Sie das vor dem Grundstückskauf.

