Drei Wege zu mehr Wohnfläche
Je nach Grundstück und Bestand kommen drei Varianten der modularen Erweiterung infrage:
- Anbau: Modul wird seitlich an das Bestandsgebäude gesetzt und über einen Durchbruch verbunden
- Aufstockung: Modul kommt auf das Flachdach – nur nach statischem Nachweis des Bestands
- Solitär: separates Wohn- oder Arbeitsmodul im Garten, etwa als Einliegerwohnung oder Büro
Statik und Anschlussdetails
Beim Anbau tragen eigene Fundamente das Modul; kritisch sind die Anschlussfuge zum Bestand, Abdichtung und Wärmebrücken. Eine Aufstockung setzt voraus, dass Wände und Decke des Bestands die zusätzlichen Lasten aufnehmen können – das prüft ein Tragwerksplaner. Die geringen Eigenlasten der Stahlmodule sind hier ein echter Vorteil gegenüber massiver Aufstockung.

Baurecht: Erweiterung ist genehmigungsrelevant
Anbau und Aufstockung verändern das Gebäude und sind damit in aller Regel genehmigungspflichtig. Maßgeblich sind Bebauungsplan (zulässige Grund- und Geschossflächen), Abstandsflächen und gegebenenfalls Stellplatzanforderungen. Auch ein separates Wohnmodul im Garten gilt als eigenständiges Gebäude.
Diese Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine Beratung durch Bauamt oder Fachplaner.

